Die Bauherren sind für alles verantwortlich, was auf der Baustelle passiert und tragen die Verkehrssicherungspflicht. Dies umfasst die Einhaltung der Bauvorschriften, die Sicherheit auf der Baustelle sowie die Haftung für sämtliche Unfälle, die Dritte auf oder aufgrund der Baustelle erleiden oder Schäden am Eigentum Dritter, die im Zuge des Baus verursacht werden.
Ein Warnschild entbindet Sie hier leider nicht Ihrer Verantwortung. Die Haftung kann sich durch Abgabe der Planung und Durchführung an einen Architekten oder Bauunternehmen geteilt werden. Jedoch hat der Bauherr immer eine Sorgfaltspflicht, d.h. er sollte überprüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Er muss die Baufirma, im Rahmen des zumutbaren, kontrollieren.
Manche Bauunternehmen bieten gewisse Sicherheiten bzw. Garantien, um die Bauherren etwas zu entlasten.
Wichtig ist, erkennt der Bauherr Gefahren, muss er handeln und die Firma oder von ihm hierfür beauftragte Fachpersonen anweisen, Missstände zu beheben. Handelt der Bauherr dabei fahrlässig, kann er für eventuell daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden. Der Bauherr sollte sich daher vor Beginn seines Bauvorhabens über mögliche Haftungsrisiken informieren und diese durch eine ausreichende Versicherung absichern.
Wer zahlt, wenn auf der Baustelle geklaut wird?
Diebstahl auf Baustellen ist ein häufiges Problem in der Baubranche, das oft zu Diskussionen über die Haftung und den Ersatz von gestohlenen Materialien führt. Das saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Fall entschieden, dass ein Handwerker, der bei der Absicherung seiner Baustelle fahrlässig handelt und dadurch ein Diebstahl verursacht wird, verpflichtet ist, dem Auftraggeber das gestohlene Material auf eigene Kosten zu ersetzen.
Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs trägt der Unternehmer das Risiko des Verlustes von Baumaterialien, die auf der Baustelle gelagert werden, bis zur Abnahme des Werkes. Wenn also Materialien gestohlen werden, bevor das Werk abgenommen wird, ist der Unternehmer verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu ersetzen.
Somit gehen bereits eingebaute Materialien in die Haftung des Bauherren über. Täuschen Sie sich nicht, Diebe sind kreativ. Sie wären nicht die ersten Opfer, bei denen bereits verbaute Kupferkabel aus Wänden oder Erdböden entwendet wurden. Durch eine Bauinhaltsversicherung lässt sich das Risiko etwas minimieren. Hierbei sollten entsprechende Zusatzklauseln unbedingt enthalten sein.
Wer haftet bei Pfusch am Bau?
Kommt es aufgrund von Pfusch am Bau zu Schäden, so haftet grundsätzlich der Bauunternehmer. Ist dieser jedoch insolvent oder nicht mehr greifbar, muss der Bauherr für die Schäden aufkommen. Im Allgemeinen haftet derjenige für den Baupfusch, der ihn verursacht hat. Das bedeutet, dass der Handwerker, der fehlerhafte Arbeit geleistet hat, dafür haftet. Falls der Baufehler erst später entdeckt wird, ist es wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten, da die Haftung dann gegebenenfalls nicht mehr beim Handwerker liegt. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger zurate gezogen werden.
Es ist auch möglich, dass der Bauherr oder der Architekt haftet, wenn sie ihre Kontrollpflichten verletzt haben. Falls der Bauherr den Handwerker angewiesen hat, eine bestimmte Arbeit auszuführen, und der Handwerker diese Anweisungen befolgt hat, haftet der Bauherr dafür, falls dadurch ein Schaden entsteht. Der Architekt haftet, wenn er seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist.