Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Ansprüchen Dritter. Der Versicherungsschutz wird durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Privathaftpflichtversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflichtversicherung), wird von Experten allerdings als sehr wichtig eingeschätzt. Da laut dem § 823 Abs. 1 BGB jede Person gesetzlich verpflichtet ist, für einen selbst verursachten Schaden vollumfänglich zu haften, wird die Wichtigkeit der…