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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Ansprüchen Dritter. Der Versicherungsschutz wird durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Privathaftpflichtversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflichtversicherung), wird von Experten allerdings als sehr wichtig eingeschätzt. Da laut dem § 823 Abs. 1 BGB jede Person gesetzlich verpflichtet ist, für einen selbst verursachten Schaden vollumfänglich zu haften, wird die Wichtigkeit der Absicherung schnell klar. Risiken des Alltags können die Haftung aus Haus- und Grundbesitz, aus Sportausübung oder aus Tierhaltung sein. Auch Schäden an der Mietwohnung können durch eine Privathaftpflichtversicherung begrenzt abgedeckt werden.